Die Stille Geburt

Die stille Geburt (Totgeburt, ab 24. SSW oder über 500g)

Auch ab der 24. Schwangerschaftswoche oder über 500g Geburtsgewicht, werden die Kinder von der Mutter natürlich geboren. Dabei ist die Betreuung durch Hebamme und Gynäkologe/in wichtig. Die Geburt findet in diesem Fall im Kreißsaal, mit Hebammenbegleitung statt. Mit Ärzten wird oft besprochen, dass Eltern großzügig Schmerzmittel bekommen können, da davon ja keine Gefahr mehr für das ungeborene Kind ausgeht. Nach der Geburt wird untersucht, ob sich das Gewebe vollständig gelöst hat. Falls nicht erfolgt eine Ausschabung.
Bei dieser Geburt besteht für euch eine Bestattungspflicht mit Überführung durch einen Bestatter. Jedoch habt ihr die Möglichkeit euch euer Kind vom Bestatter nach Hause bringen zu lassen und dort darf es dann 36 Stunden verbleiben. Ihr könnt diese Zeit aber auch im Krankenhaus mit eurem Kind verbleiben. Es besteht in Deutschland ein Friedhofszwang, jedoch gibt es die Möglichkeit der Überführung der Urne durch einen Bestatter in die Schweiz. So könnt ihr legal diesen Friedhofszwang umgehen und die Urne anschließend zu Hause aufbewahren.
Das Standesamt muss in diesem Fall eine reguläre Geburtsurkunde ausstellen.

Der Mutter stehen hierbei Nachsorge durch eine Hebamme sowie ein Rückbildungskurs zu.
Bei dieser Geburt besteht ein Mutterschutz sowie Kündigungsschutz.