Hier findet ihr die wichtigsten Informationen die euch in dieser unerwarteten und schockierenden Situation helfen können.
Neben den rechtlichen Dingen gibt es für euch auch ganz persönliche Entscheidungen zu treffen.
Für den Anfang möchten wir euch einen kurzen Überblick geben. Für alles weitere könnt ihr uns kontaktieren wie ihr möchtet (Email/Telefon/Kontaktformular)
Unten findet ihr noch einen Flyer mit wichtigen Informationen.
Das allerwichtigste zuerst…
Nehmt euch bitte erstmal Zeit zum Begreifen.
Solange keine medizinische Indikation für einen sofortigen Schwangerschaftsabbruch vorliegt und keine Gefährdung der Mutter vorliegt, könnt ihr euch nach der Diagnosestellung erst einmal Zeit nehmen. Zeit um die schockierende Nachricht zu verarbeiten um dann im nächsten Schritt euch darüber zu informieren wie es für euch weiter geht.
Wenn ihr genauer wisst, was auf euch zu kommt und eine Vorstellung davon habt, wie die Zeit nach der Geburt für euch sein soll, könnt ihr euch besser auf die Geburt und die wenige Zeit die ihr mit eurem Kind haben werdet, einlassen.
Als nächstes seht ihr eine Liste mit Dingen bzw. Gedanken mit denen ihr euch vielleicht schon vor der Geburt befassen solltet.
Für das Baby
Für die MamA
Zu den verschiedenen Geburten…
Abhängig vom Zeitpunkt der Geburt und vom Gewicht des Babys werden die Geburten unterteilt, was auch rechtliche Unterschiede mit sich bringt
Die kleine Geburt
(Fehlgeburt, vor der 12. SSW)
Von einer “Kleinen Geburt” spricht man wenn das Kind vor der 12. Schwangerschaftswoche geboren wird.
Die stille Geburt
(Fehlgeburt, 12. – 24. SSW oder > 500g)
Ab der 12. bis zur 24. Schwangerschaftswoche oder wenn das Baby weniger als 500g wiegt spricht man von einer “Stillen Geburt”
Die stille Geburt
(Totgeburt, ab 24. SSW oder über 500g)
Nach der 24. Schwangerschaftswoche oder wenn das Baby über 500g wiegt handelt es sich auch um eine “Stille Geburt”
Grundsätzlich bei Lebendgeburten
Kommt das Kind mit mindestens einem Lebenszeichen zur Welt (Herzschlag, pulsierende Nabelschnur, Lungenatmung), unabhängig vom Geburtsgewicht und Schwangerschaftswoche, muss das Kind beim Standesamt gemeldet werden und es wird eine Geburts-, sowie Sterbeurkunde ausgestellt.
Außerdem besteht Mutterschutz und Kündigungsschutz.